Religion

Die Schweiz ist traditionell ein christliches Land. Heute wohnen jedoch auch viele Angehörige anderer Religionsgemeinschaften in der Schweiz. Die Religionsfreiheit ist garantiert und die staatlichen Schulen sind religiös neutral.

Religion und Staat

Die Schweiz ist traditionell von der christlichen Religion geprägt. Es ist in der Verantwortung der Kantone, das Verhältnis von Religion und Staat zu bestimmen. In den meisten Deutschschweizer Kantonen, so auch im Kanton Basel-Landschaft, werden die christlichen Religionsgemeinschaften als öffentlich-rechtliche Institutionen (Landeskirchen) anerkannt. Das heisst, dass ihnen der Staat gewisse Rechte überträgt. Konkret dürfen sie zum Beispiel von ihren Mitgliedern Steuern erheben. Im Kanton Basel-Landschaft sind die römisch-katholische, die reformierte und die christkatholische Kirche Landeskirchen.

Religionsgemeinschaften im Kanton Basel-Landschaft

Neben den öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften (Landeskirchen) gibt es im Kanton Basel-Landschaft zahlreiche andere religiöse Gemeinschaften der verschiedensten Glaubensrichtungen. Die Mehrheit der Einwohnerinnen und Einwohnern von Basel-Landschaft gehört einer christlichen Glaubensrichtung an. In den vergangenen Jahren nahm aber auch die Anzahl Mitglieder anderer Glaubensrichtung zu. Und es wächst auch der Anteil an Einwohnerinnen und Einwohnern, die sich keiner Glaubensrichtung zugehörig fühlen.

Religionsfreiheit

Die Verfassung der Schweiz garantiert die Religionsfreiheit. Jede und jeder hat das Recht, eine eigene religiöse Überzeugung zu haben, diese Überzeugung zu äussern und zu verbreiten. Niemand kann gezwungen werden, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder an religiösen Handlungen teilzunehmen. Personen dürfen sich versammeln, um religiöse Rituale und Feiern zu begehen. Niemand darf wegen seiner Religion oder seines Glaubens diskriminiert werden.

Religion und Schule

Die obligatorische Schule ist religiös neutral. Das bedeutet aber nicht, dass religiöse Themen keinen Platz im Unterricht haben. Unterschieden wird zwischen zwei Arten von Religionsunterricht: Dem konfessionellen Religionsunterricht der Landeskirchen und dem schulischen Religionsunterricht „Ethik und Religionen“. In diesem Fach werden religiöse und ethische Fragen thematisiert, die alle Menschen betreffen. Es ist in der Primarschule und der 1. Oberstufe ein Pflichtfach. Die Teilnahme am konfessionellen Religionsunterricht der Landeskirchen ist freiwillig. Für Kinder anderer Glaubensrichtungen bieten Religionsgemeinschaften teilweise Unterrichtsmöglichkeiten ausserhalb der Schule an.