Häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt ist verboten. Sie wird strafrechtlich verfolgt. Es ist wichtig, bei häuslicher Gewalt Hilfe zu holen. Verschiedene Stellen informieren, beraten und unterstützen. Die Beratungen sind in der Regel vertraulich und kostenlos. Bei Bedarf kann ein Dolmetscher oder eine Dolmetscherin übersetzen.

Was ist Häusliche Gewalt?

Häusliche Gewalt ist Gewalt in der Familie oder Partnerschaft: Zwischen verheirateten Personen oder Personen, die ein Paar sind oder waren. Unabhängig davon, ob sie zusammenleben. Auch Gewalt zwischen Eltern und Kindern oder zwischen Geschwistern ist häusliche Gewalt.

Es gibt verschiedene Formen von häuslicher Gewalt: Körperliche, psychische, sexuelle und wirtschaftliche Gewalt. Zum Beispiel: dauernd beschimpfen, Kontakte verbieten, einsperren, stossen, kontrollieren, zu Sex zwingen, Geld wegnehmen, verbieten eine Sprache zu lernen, Kinder vernachlässigen. Auch Drohungen sind häusliche Gewalt.

Alle Menschen können von häuslicher Gewalt betroffen sein: junge und alte Menschen, Personen mit und ohne Schweizer Pass, reiche und arme Familien. Es ist wichtig, dass Betroffene sich Hilfe holen.

Hilfe für Gewalt ausübende Personen

Im Lernprogramm gegen Häusliche Gewalt lernen die Teilnehmenden, Konflikte ohne Gewalt zu lösen. Das Angebot richtet sich an Erwachsene. Das Angebot ist kostenlos.

Wer sofort jemanden zum Reden braucht, kann die "Dargebotene Hand" unter der Nummer 143 kontaktieren (Telefon, Text-Nachricht, Chat, Mail). Es ist zu jeder Zeit jemand da. Auch in der Nacht. Man kann sich auch melden, ohne den Namen zu nennen (anonym).

Kinder

Kinder, die zu Hause Gewalt erleben, brauchen Hilfe. Wenn Kinder zu Hause häusliche Gewalt erleben, beeinflusst dies ihre Entwicklung negativ. Auch dann, wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen die Kinder richtet. Für Kinder, die zu Hause Gewalt erleben, ist es wichtig, mit einer Person ausserhalb der Familie darüber zu sprechen. Zum Beispiel: Lehrpersonen, Schulsozialarbeit, Eltern von Freunden oder Nachbarn.

Gewisse Kinder leiden still, andere zeigen Symptome. Zum Beispiel: Schwierigkeiten in der Schule, Bettnässen, Kopfschmerzen, Ess- oder Schlafstörungen, Probleme im Umgang mit anderen Kindern oder Aggressivität.

Die Opferhilfe berät Kinder, wenn diese häusliche Gewalt erleben. Kinder und Jugendliche können bei Pro Juventute Tag und Nacht anrufen (Tel. 147) oder sie per SMS, Chat oder Mail kontaktieren. Die Fachperson erzählt niemandem vom Gespräch. Der Anruf ist kostenlos. Es muss kein Name genannt werden.

Sexualisierte Gewalt

Sexuelle Übergriffe gibt es auch in einer Partnerschaft und der Familie. Sexualisierte Gewalt ist eine Form von häuslicher Gewalt. Sie kann bei der Polizei angezeigt werden. Auch wenn man keine Anzeige bei der Polizei machen will: Es ist wichtig, sich nach dem Übergriff medizinisch untersuchen zu lassen.

Das Kantonsspital Baselland führt vertrauliche Behandlungen durch:

  • Die Ärztin oder der Arzt informiert niemanden.
  • Die Gewalt wird dokumentiert.
  • Die Dokumente können später der Polizei gegeben werden. Es sind wichtige Beweismittel.
  • Die Ärztin oder der Arzt kann mit der Opferhilfe vernetzen.

Zwischen der Gewalt und der Untersuchung:

  • Nicht duschen und nicht waschen – auch die Hände nicht.
  • Wenn möglich nicht auf die Toilette gehen.
  • Kleider nicht waschen, zum Untersuch mitbringen.

Anzeige bei der Polizei:

Einige Delikte im Bereich der häuslichen Gewalt werden von der Polizei automatisch verfolgt. Es ist deshalb wichtig, dass Sie sich von der Opferhilfe beraten lassen, bevor Sie eine Anzeige bei der Polizei einreichen. So können Sie Ihre Entscheidungen überlegt und im Wissen um alle Möglichkeiten treffen. Die Polizei hat Erfahrung mit Anzeigen wegen sexualisierter Gewalt. Befragungen werden von einer Person des gleichen Geschlechts durchgeführt. Die Anzeige kann auf dem Polizeiposten eingereicht werden. Sie können eine Vertrauensperson oder eine Fachperson von der Opferhilfe mitnehmen.

Aufenthaltsrecht

Ist eine Person aufgrund einer Heirat in der Schweiz und erfährt sie häusliche Gewalt, kann sie je nach Situation auch nach der Trennung in der Schweiz bleiben. Jede Situation ist anders. Es ist deswegen wichtig, sich beraten zu lassen. Die Opferhilfe kann unterstützen. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.

Es ist wichtig, dass es Beweise gibt von der Gewalt. Zum Beispiel: Fotos von Verletzungen, Screenshots von Drohungen oder Beschimpfungen auf WhatsApp, Facebook etc. Die Beweise sollten an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Zum Beispiel bei einer Freundin oder am Arbeitsplatz. Es ist zudem gut, wenn einige Personen aus dem Umfeld über die Gewalt Bescheid wissen.

Was ist Stalking?

Stalking meint übermässiges Beobachten, Kontaktieren, Verfolgen und Belästigen gegen den Willen der gestalkten Person. Zum Beispiel: Versenden von einer Vielzahl SMS, Mails und anderer Nachrichten, Auflauern am Arbeitsplatz oder Zuhause, Telefonterror, ungewollte Geschenke, Erkundigungen im Umfeld der Person. Tatpersonen sind oft Personen aus dem Umfeld (ex-Partner/-innen), aber auch Fremde.

Es ist wichtig, dass das Stalking belegt werden kann. Zum Beispiel: Ein Tagebuch über die einzelnen Stalking-Handlungen führen (z.B. Geschenke, Zettel, Anrufe), das Umfeld informieren und Screenshots / Fotos von Nachrichten machen (WhatsApp, Facebook, etc.).

Was ist Zwangsheirat?

Heiratet eine Person unter Druck der Familie und gegen den eigenen Willen, spricht man von Zwangsheirat. Die Ehe kann als ungültig erklärt werden. Auch haben Personen die freie Wahl, ob sie in einer Ehe bleiben oder sich trennen wollen. Verbleiben sie gegen ihren Willen in einer Ehe, spricht man von Zwangsehe. Beispiele für Zwang sind: Drohung, Erpressung, psychischer Druck oder körperliche Gewalt. Zwangsheiraten und Zwangsehen sind in der Schweiz verboten.

Was ist Mädchenbeschneidung?

Bei der Mädchenbeschneidung (FGM/FGC) werden die weiblichen Genitalien beschnitten. Es gibt verschiedene Formen und Praktiken. Viele beschnittene Mädchen und Frauen leiden gesundheitlich und seelisch an den Folgend der Beschneidung. Mädchenbeschneidung ist verboten. Eltern machen sich auch dann strafbar, wenn sie die Beschneidung ihres Kindes ausserhalb der Schweiz organisieren.