Wohnung / Haus finden

Die meisten Personen in der Schweiz leben in gemieteten Wohnungen. Die Wohnungssuche ist nicht immer ganz einfach und die Mieten sind hoch.

Wohnungsmarkt

Die Mehrheit der Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz lebt in gemieteten Wohnungen. Da das Bauland knapp ist, gibt es besonders in Zentrumsgemeinden nicht sehr viele freie Wohnungen. Die Mietpreise sind hoch. Es ist nicht aussergewöhnlich, dass man einen Viertel des Einkommens für die Miete aufwendet. Es kann sich lohnen, eine Wohnung ausserhalb der Zentren zu suchen. Auch kleinere Orte sind meist gut an den öffentlichen Verkehr angeschlossen.

Wohnung / Haus suchen

Wohnungsangebote findet man auf zahlreichen Internetseiten. Auch in den Lokalzeitungen werden Immobilieninserate veröffentlicht. Manche Vermieterinnen und Vermieter schreiben ihre Wohnungen ausserdem auf den Anschlagbrettern in Einkaufszentren oder an anderen Stellen aus (z.B. Gemeindeverwaltungen). Viele Wohnungen werden aber nicht öffentlich ausgeschrieben. Es lohnt sich deshalb, sich bei Verwandten oder Bekannten umzuhören.

Bewerbung als Mieter

Wer sich für eine Wohnung interessiert, nimmt in der Regel mit der Vermieterin oder der Liegenschaftsverwaltung Kontakt auf und vereinbart einen Besichtigungstermin. Wenn man sich um die Wohnung bewerben will, muss man normalerweise ein Anmeldeformular ausfüllen. Ausserdem verlangen die meisten Vermietenden einen Betreibungsregisterauszug und grobe Angaben zum Einkommen. Damit soll die Zahlungsfähigkeit überprüft werden. Den Auszug erhält man beim zuständigen Betreibungsamt. Da es für eine Wohnung meist zahlreiche Bewerberinnen und Bewerber gibt, ist es ratsam, sich gleichzeitig um verschiedene Wohnungen zu bewerben.

Wohnung / Haus kaufen

Ausländerinnen und Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung C können im Kanton Basel-Landschaft unbeschränkt Wohnungen oder Häuser kaufen. Das gilt auch für alle EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger mit einer Aufenthaltsbewilligung B. Personen aus anderen Ländern mit einer Aufenthaltsbewilligung B können nur dann eine Wohnung oder ein Haus kaufen, wenn sie danach selber darin wohnen. Plant die Käuferin oder der Käufer, nicht selbst im Vertragsobjekt zu wohnen, braucht es für den Kauf eine Bewilligung. Für Personen mit anderen Bewilligungen (L, F) ist es nicht möglich, Wohnungen oder Häuser zu kaufen. Genauere Auskünfte erteilt das Grundbuchamt.