Todesfall

Wenn ein Todesfall auftritt, muss dieser der zuständigen Stelle gemeldet werden.

Anzeige des Todes

Bei einem Todesfall muss eine Todesbescheinigung durch einen Arzt ausgefüllt werden. Danach ist der Todesfall dem für den Todesort zuständigen Zivilstandsamt zu melden.

Erfolgte der Tod in einem Spital, Alters- oder Pflegeheim, ist die Spital- bzw. Heimleitung zur Anzeige des Todes verpflichtet. Ansonsten sind die Angehörigen zur Anzeige des Todes verpflichtet.

Auf Wunsch kann ein Bestattungsdienst angerufen werden, der die Überführung zum Friedhof oder die Überführung eines Leichnams ins Ausland durchführt. Das für den Todesort zuständigen Zivilstandsamt gibt Auskunft zum Ablauf und den nötigen Dokumenten.